Studium

                                            
Eva Maria Mikulas
 

Die Heilige Lehre (graphische Darstellung)

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Anmerkungen:

(1) Von der Schöpfungsgeschichte bis zum Tode Josephs.

(2) Die Knechtung der Israeliten in Ägypten, deren Erlösung und Auszug, die Offenbarung auf Sinai, die Geschichte des goldenen Kalbes, eine größere Anzahl von Vorschriften und die Errichtung der Stiftszeltes.

(3) Enthält hauptsächlich die Lehre vom Priesterstand und dem Opferdienst, dann ebenfalls eine Anzahl von Ge- und Verboten, darunter die über die Festtage, über Jobel- und Erlaßjahre und endlich Segnungen und Verwarnungen.

(4) Die Musterung und Zählung der Stämme, der Priestersegen, die Opfer der Fürsten bei der Einweihung des Stiftzeltes, die Geschichte der Kundschafter, des Korach, des Balak und Bileam, die Vorschriften über Gelübde, über Erbrecht und die Berichte über die Reisezüge und Anordnungen über die Verteilung des heiligen Landes.

(5) Kurze Wiederholung der Thora, kurze Erzählung der Entwicklungsgeschichte des jüdischen Volkes, schließt daran Ermahnungen und Verwarnungen an Israel, dann folgten viele Vorschriften, die Verkündigung der späteren Schicksale Israels mit dem Liede Haasinu, der Segen des Moses und Bericht über seinen Tod.

(6) Vom Einzug in das heilige Land bis zur Zerstörung des ersten heiligen Tempels.

(7) Enthält Erklärungen zur schriftlichen Lehre. Diese mündliche Lehre wurde ursprünglich von Gott dem Moses zur mündlichen Überlieferung übergeben. Sie wurde aber von Weisen aufgeschrieben, da diese befürchteten, daß die Lehre im Laufe der Zeit infolge der Zerstreuung des Volkes Israel und der Unter-/Bedrückung vergessen werden könnte.

(8) Die Lehrer der Mischna heißen Tannaim.

(9) Im engeren Sinne eine Erklärung zur Mischna. Die Lehrer der Gemara heißen Amoraim.

(10) Inhalt: Gebete, Benediktionen, beim Anbau und den Bodenerzeugnissen zu beachtende Vorschriften.

(11) Vorschriften für Sabbat, Fest-, Fasten- und Trauertage.

(12) Ehegesetze, Vorschriften über Gelübde, Nasirat.

(13) Gesetze über Eigentum und Strafrecht, Vorschriften über Eide.

(14) Vorschriften über Opfer, Schlachtungen und Speisegesetze.

(15) Reinheitsgesetze.
 
 

Quelle:

Bamberger, S.III-V

Hoffmann, S.IX