Rechtsgeschichte

Sougol Mowlavidjou  

Seminararbeit: Das Deuteronomium

Einführung in Jüdisches Recht
bei Dr. Gabriel Miller
Sommersemester 2000

Inhaltsverzeichnis                                                                                            
 

Einleitung

I. Das Deuteronomium
1. Kontinuität und Neuansatz
a. Das Verhältnis zum Bundesbuch
b. Datierung des Deuteronomiums
c. Entstehungsgeschichte des Deuteronomiums
2. Freiheit und Solidarität
a. Der Zehnte und seine Schlüsselrolle
b. Das Deuteronomium als Recht freier Landbesitzer
c. Das machtlose Zentrum
d. Das soziale Netz- zur Sozialgesetzgebung
aa. Solidarität und Segen
bb. Der Schuldenerlaß im Sabbatjahr
cc. Das System der sozialen Sicherung
3. Die politische Verfassung
a. Staat unter der Tora- das Königsgesetz
b. Die Gerichtsorganisation
c. Das Prophetengesetz
d. Recht im Krieg- das Kriegsgesetz
aa. Volksautonomie
bb. Jenseits von Angst
cc. Schonung und Zivilbevölkerung
dd. Schutz der Lebensgrundlagen
e. Der Verfassungsentwurf
4. Die Familiengesetze
a. Die Rechtsstellung der Frau- oder das Problem der inklusiven Sprache
b. Familien vor Gericht
c. Der sozialgeschichtliche Hintergrund
d. Ausblick: Radikalisierung und Nichtpraktizierung
5. Natur- und Tierschutz
6. Politische Freiheit und kanonische Bindung
II. Schlußbetrachtung
 
 

Literaturverzeichnis:

Frank Crüsemann,      Die Tora:
Theologie und Sozialgeschichte des altestamentlichen Gesetzes
München 1992

Dieter Schneider      Das fünfte Buch Mose
Wuppertal 1992
 
 
 

Einleitung

In der vorliegenden Seminararbeit erfolgt eine Zusammenfassung des sechsten Kapitels aus dem Buch "Die Tora" von Frank Crüsemann.
Im Mittelpunkt steht hierbei der Inhalt des Deuteronomiums, welches auch als das fünfte Buch Mose bekannt ist, sowie dessen Aktualisierung und Neukodifizierung gegenüber dem Bundesbuch. Anhand des Inhaltes erfolgt eine Datierung des Deuteronomiums. Weiterhin wird die Sozialgesetzgebung und ihre neue Rolle im gesellschaftlichen Leben Israels vorgestellt. Hierbei wird herausgearbeitet, welche neuen sozial gerechten Gesetze nunmehr auch aus heutiger Sicht gelten.
Folgend wird Crüsemanns Gedanke" Das Deuteronomium als politische Verfassung" erörtert. Diese Rolle steht dem fünften Buch Mose aufgrund der exakten Formulierungen von Rechten und Gesetzen zu.
Im vierten Teil der Seminararbeit werden die neuen Familiengesetze und die neu entstandene Rolle der Frau geschildert, wobei besonders auf die emanzipierte Rolle der Frau im patriarchalischen Israel eingegangen wird.
Anschließend werden die im Deuteronomium geltenden Naturgesetze sowie der Schutz der Natur und der Tiere dargestellt. Im Vordergrund steht hierbei die Freigabe der Profanschlachtung. Abschließend wird auf die Frage eingegangen, warum das deuteronomische Gesetz zum Kern des biblischen Kanons wurde.

I. Das Deuteronomium

1. Kontinuität und Neuansatz

Nach Crüsemanns Auffassung setzt Israel mit dem deuteronomischen Gesetz ein zweites Mal an, den Willen seines Gottes in einem Rechtsbuch zu formulieren. Im Deuteronomium erfolgt eine Fortschreibung, Veränderung bzw. Novellierung von Gesetzen. Dieser Aktualisierung steht eine Neukodifizierung gegenüber, welche im Deuteronomium einen wesentlichen radikalen Einschnitt darstellt. Solch eine Neukodifizierung hängt meist mit tiefreichenden Anlässen und beträchlich veränderten Gegebenheiten zusammen. Für Crüsemann stellen sich daher die Fragen, warum es denn in Israel zu einem solchen Schritt der Neukodifizierung gekommen ist und weshalb die Möglichkeiten von Ergänzung und Fortschreibung nicht mehr ausreichten. Diese Fragen versucht Crüsemann in folgenden Kapiteln zu klären.

a. Das Verhältnis zum Bundesbuch

In diesem Abschnitt wird zunächst das Verhältnis des Deuteronomiums zum Bundesbuch dargestellt.
Die entscheidenden Züge, die das Bundesbuch von den sonstigen altorientalischen Rechtskodizes so charakteristisch abheben, werden vom Deuteronomium übernommen und ausgebaut. Zum Beispiel tritt das ganze Deuteronomium als Gebot von Israel auf, wenn auch auf eine neue Weise durch die Autorität des Mose vermittelt. Weiter werden in ihm die freien Grundbesitzer Israels angesprochen. Sogar die Gesamtstruktur hat mit der des Bundesbuches Ähnlichkeiten. An der Spitze des Deuteronomiums steht ein Altargesetz mit Regelungen über die legitime Opferdarbringung und die göttliche Präsenz; am Ende Segens- und Fluchbestimmungen, die in bestimmter Hinsicht den Themen des Bundesbuch- Anhangs entsprechen.

Es werden vor allem eine ganze Reihe von Einzelgesetzen aus dem Bundesbuch mit gewissen Veränderungen wiederholt. So findet sich im Deuteronomium ein verändertes Sklavengesetz und ein Festkalender mit denselben Hauptjahresfesten. Desweiteren gibt es Regeln zum Verhalten vor Gericht oder zum Umgang mit Tieren anderer, die deutlich die entsprechenden Bundesbuch - Passagen variiert wiederholen. Crüsemann schließt aus diesen Gemeinsamkeiten, dass das deuteronomische Gesetz nicht als Ergänzung, sondern als Ersatz des Bundesbuches zu verstehen ist. Beide Gesetze sind erst im Zuge der Entstehung des Gesamtpentateuchs in eine literarische Einheit integriert worden.

Die Erneuerungen gegenüber dem Bundesbuches sind jedoch beträchtlich. Der stärkste inhaltliche Neuakzent liegt in der Erzählperspektive des Deuteronomiums. Diese wird als Mose - statt als Gottesrede und damit als Stimme aus einer weit zurückliegenden Vergangenheit statt aus der Gegenwart geschildert. Gewichtige Teile des Bundesbuches werden erheblich verkürzt. Das gilt zum Beispiel für die Bestimmung zur Tötung und Körperverletzung sowie die Eigentumsdelikte.

Die Schutzbestimmungen für sozial und rechtlich Schwache werden dagegen erheblich ausgeweitet, dazu treten detaillierte familien- und sexualrechtliche Bestimmungen, etwa zur Jungfräulichkeit, zur Wiederverheiratung Geschiedener, von denen im Bundesbuch nur eine einzige in eigentumsrechtlichem Zusammenhang erschien. Weiter befinden sich im Mittelteil Regelungen, wo Institutionen wie Königtum, Recht, Priestertum, Prophetie, Krieg angesprochen werden. Hierbei handelt es sich um einen breiten Wirklichkeitsbereich, der im Bundesbuch ebenso fehlt wie im altorientalischen Recht und im Grunde erst in der neuzeitlichen Verfassung eine Entsprechung findet.

Im Deuteronomium findet sich ein Bereich, der eine ganz neue Welt eröffnet und im Bundesbuch keinerlei Entsprechung findet. Das sind die theologischen Reflexionen über das Gesetz, über die Bedeutung dessen, was diese Gabe Gottes an sein Volk bedeutet. Hier gibt es eine neue theologische Sprache. Die Begrifflichkeit wird hier geprägt, die jede an der Bibel orientierte Theologie seitdem unausweichlich bestimmt. Dass das Deuteronomium die prägende Ausgestaltung der Torageschichte darstellt, liegt an diesem Sprachereignis. Crüsemann zieht als Beispiel hierzu Kapitelauszüge aus dem Deuteronomium heran, beispielsweise das Dtn 6, 20 ff, in der die Kinderfrage nach dem Sinn der Gebote und der Gebräuche mit dem Verweis auf Exodus, Befreiung und Landgabe beantwortet und damit theologisch der Sinn der Gebote in der Freiheitsgeschichte Gottes mit seinem Volk und der so bestimmten Gegenwart geortet wird.

Nach der Auffassung Crüsemanns handelt es sich bei all dem um Fortschreibung, um weiträumige inhaltliche Ergänzung und um neuartige theologische Reflexionen, wobei nur in den wenigsten Fällen wirklich massive Korrekturen vorliegen. Daher wären die meisten dieser Schritte auch als literarische Bearbeitung des Bundesbuches vorstellbar. Somit kann der inhaltliche Vergleich die Frage nach dem Grund der Neukodifizierung nicht beantworten. Der eigentliche Grund kann nicht im Inhalt liegen.

b. Datierung des Deuteronomiums

In diesem Abschnitt soll die Frage erörtert werden, wann und unter welchen Umständen es zu einem umgreifenden rechtsgeschichtlichen Neuansatz gekommen ist. Es gibt zwei Grundpositionen zu der Datierung des Deuteronomiums. Die klassische und heute noch herrschende These geht von einer spätvorexilischen Entstehung aus. Die neuere These geht davon aus, dass es sich bei dem Deuteronomium um ein Produkt der Exilszeit, wenn nicht sogar aus noch späteren Geschichtsphasen, handelt. Crüsemann untersucht zunächst Argumente, die sich für eine exilische Datierung aussprechen.

Gustav Hölscher vertrat 1922 mit als erster eine exilische Datierung. Seiner Meinung nach kann das Deuteronomium niemals wirklich geltendes Recht gewesen sein und kann deshalb auch unter keinen Umständen mit dem Gesetzbuch des Königs Josia identifiziert werden. Er ist der Meinung, dass das Entstehen des Deuteronomium allein aus der exilisch - nachexilischen Gemeindesituation erklärbar ist. Diese Argumentation verwirft Crüsemann jedoch und bezeichnet sie als methodisch unzulässig, da man die jetzigen Vorstellungen über damalige Realisierungsmöglichkeiten nicht zum Maßstab machen kann.

Eine weitere Meinung setzt die Datierung des Deuteronomiums in der Zeit an, als im Jerusalemer Tempel ein Gesetzbuch aufgefunden wurde. Hierbei wird ein Zusammenhang gesehen. Es wird davon ausgegangen, dass das Deuteronomium speziell zu dem Anlaß konzipiert wurde, in welchem König Josia 622 v. Chr. dieses Gesetzbuch für das Volk Israel zur Verpflichtung öffentlich proklamierte. Diese Verpflichtung ist als vollzogener Bund mit Israels Gott zu verstehen, der an die Stelle des Bundes mit dem assyrischen Großkönig trat. Crüsemann ist jedoch nicht der Meinung, dass das Deuteronomium speziell für diese historische Stunde konzipiert wurde. Er begründet das damit, dass in diesem Fall das Gesetzbuch ja speziell für den großen König Josia und auch auf seinem Willen hin entstanden sein müßte. Dies ist aber von den Inhalten des Deuteronomiums her unwahrscheinlich. Folglich kommt er zu dem Ergebnis, dass einer vorexilischen Datierung zu folgen ist.

c.  Entstehungsgeschichte des Deuteronomiums

In diesem Abschnitt versucht Crüsemann seine These zu begründen, dass die Entstehung des deuteronomischen Gesetzes mit den Umständen am Beginn der Josianischen Herrschaft verknüpft ist und dass seine vielen erkennbaren literarischen Wachstumsspuren nicht erst auf den Einschnitt des Exils, sondern auf die historischen Entwicklungen davor zurückgeführt werden können und müssen.

Nach dem Tod des jahrzehntelangen Assur - Vassallen Manasse wird ca. 642/1 v. Chr. sein Sohn Amon König. Gegen diesen König wird von seinen eigenen "Dienern", das heißt speziell von den dem König und seiner Familie ergebenden Hofkreisen, ein Putsch verübt. Über die Gründe dieses Hofputsches ist nichts bekannt, außer dass die putschenden Kreise einen Dynastiewechsel erzwingen wollten. Jedoch sichert das judäische Landvolk, die Kontinuität des Davidhauses, indem es alle erschlug, die sich gegen König Amon verschworen hatten und daraufhin sein Sohn Josia zum König ernannt wurde. So sichert das Landvolk durch sein Eingreifen der traditionellen Dynastie die Macht. Josia ist zur Zeit seiner Krönung ein Kind, so lag die ganze Macht in den Händen der Grundbesitzer selbst, und dies hielt bis zu seinem Tod an. Selbst nachdem Josia auf dem Schlachtfeld bei Meggido starb, regelt das Landvolk die Nachfolge und ernennt seinen jüngeren Sohn Joahas zum König. Hierbei übergehen sie ganz bewußt den älteren Sohn Jojakim, da sein politisches Programm nicht zu Gunsten des Landvolkes galt.

All diese Erkenntnisse stammen aus den knappen Rahmennotizen der Königsbücher, deren Herkunft aus offiziellen Jahrbüchern des Jerusalemer Hofes unbestritten ist. Hierbei steht fest, dass das judäische Landvolk beim Regierungsantritt bis zum Tode Josias alle politischen Fäden in der Hand hielt. Die traditionellen Hofkreise waren beseitigt und damit auch ihr Einfluß auf die Politik. Der Staat war ganz in der Hand des Landvolkes.

In dieser gesamten Regierungszeit herrschte eine Kultuseinheit. Das judäische Volk lebte an einem Ort und der Name des Gottes Israels wurde an einem Ort ausgerufen. Diese Zeit und Umstände verlangten nach einem Programm, was zu gelten habe und wonach zu verfahren sei. Hierdurch entstand nach Crüsemann das Deuteronomium. Somit gewann das Deuteronomium seine Gestalt mit dem Hintergrund einer Situation, in der das judäische Landvolk selbst die Macht ergriffen hatte. Das Gesetz des Deuteronomiums verlieh dieser faktischen Volkssouvernität Gestalt und Legitimation. Diese Datierung des Deuteronomiums verfestigt die Aussage Crüsemanns, dass das Deuteronomium in der vorexilischen Zeit entstanden sei.

2. Freiheit und Solidarität

a. Der Zehnte und seine Schlüsselrolle
Im Hauptteil des deuteronomischen Gesetzes (Dtn Kapitel 14, 22- 29; Kapitel 26, 12- 15) werden die Bestimmungen über die Darbringung des Zehnten erläutert. Durch das Zehntengesetz läßt sich dass hinter dem deuteronomischen Gesetz stehende theologische und juristische Denken erschließen.
In den Büchern zuvor hat der Zehnte bereits existiert, nur wurde er nicht vorher erwähnt oder legitimiert. Erst das Deuteronomium nimmt das Thema des Zehnten auf, allerdings setzt er ihn voraus und schafft ihn auch wiederum ab. Laut Dtn Kapitel 12 Vers 17 soll man den Zehnten nicht am Heiligtum selbst essen, das bedeutet nach dem Kontext, dass man den Zehnten nicht am Heiligtum abzuliefern braucht. Diese Untersagung setzt die faktische Abschaffung des Zehnten voraus. Die Israeliten verbrauchen nunmehr den Zehnten zu Hause. Da die Macht bei der landbesitzenden Bevölkerung lag und sie die Regierung bildete, gab es keine Mächte mehr, die den Zehnten fordern konnten. Ferner liegt es nahe, dass gerade diese Gruppe, den Zehnten, ihre stärkste Belastung durch regelmäßige religiöse Abgaben, beseitigt.
Der Zehnte wurde allerdings nicht ganz abgeschafft, laut Dtn Kapitel 14 Vers 28f, soll in jedem dritten Jahr der Zehnte in die einzelne Ortschaften gebracht werden und an die dort wohnenden Leviten, sowie an andere nicht - landbesitzende Gruppen, an Fremde, Waisen und Witwen gegeben werden. So wird der Zehnte nicht mehr an einem Heiligtum gebracht, sondern direkt an sozial Unterpriviligierte abgegeben. Durch die Abgabe an den Toren der Ortschaft entsteht eine öffentliche Kontrolle. Der Akt ist überprüfbar, jedoch unbürokratisch, es wird keine Institution, kein Staat oder Tempel eingeschaltet. In dieser Regelung ist der Anfang einer wirklichen Sozialgesetzgebung zu sehen. Die Landlosen und sozial schwachen Gruppen bekommen eine gesicherte ökonomische Grundlage, die durch Gesetz sowie den Eid der bäuerlichen Produzenten gewährleistet wird. Das Deuteronomium schafft also die traditionelle Staatssteuer ab und verwandelt sie teilweise in eine direkte Sozialabgabe. Diese Neuerung ist mit keinem anderen Zeitpunkt so exakt zu verbinden wie mit der frühen Königszeit des Kindkönigs Josias, also in der Zeit der Macht - Innehabung des judäischen Landvolkes. Diese Schlußfolgerung Crüsemanns bestätigt seine These, dass das Deuteronomium zu der Zeit Josias, also in der vor - exilischen Phase, verfaßt wurde.

b. Das Deuteronomium als Recht freier Landbesitzer
Sinn und Voraussetzung aller Gesetze des Deuteronomiums ist die effektive und reale Freiheit der freien Landbesitzer. Laut Crüsemann sind sie die direkt Angesprochenen im Deuteronomium. Die im Gesetz Angeredeten sind für Israel verantwortlich und handeln für Israel, aber sie sind nicht einfach mit ihm identisch. Das Volk Israel besthet außer den freien Landbesitzern aus Sklaven und Sklavinnen, Fremde, Witwen und Waisen, Söhne und Töchter, Leviten und Priester und die Beamten. Diese Personen gehören auch zu Israel, sie sind aber deutlich vom angeredeten Du zu unterscheiden.

c. Das machtlose Zentrum
An der Spitze des deuteronomischen Gesetzes steht die Forderung nach der Einheit der Kultusstätte. Alle Opfer und alle kultischen Abgaben sollen an das einzige Heiligtum, den Ort, den Jhwh erwählt hat, gebracht werden. Konsequenz hiervon waren die Freigabe der profanen Schlachtung und die Trennung von Kult und Religion.
Vor dem Deuteronomium wurde der Name Jhwhs an mehreren Orten ausgerufen, und es existierten mehrere Heiligtümer an verschiedenen Orten. Auch wenn nicht jedes Heiligtum mit alter Tradition ein legitimer Ort ist, war der Schritt zur deuteronomischer Konzeption ein gewaltiger. Die Bestimmungen im Dtn Kapitel 12 Vers 13 bis 19, die man für die ältesten halten muß, setzen die Einzigkeit der Stätte legitimen Kultes voraus und handeln nur davon, wie sie zu praktizieren sind. Die Zentralisation allen Kultes führte zu einer ungeheuren Stärkung der Bedeutung des Ortes Jerusalem und seines Tempels. Entschieden größere Anteile flossen dahin, da Jerusalem auch das bekam, was vorher regionale und lokale Heiligtümer bekamen. Durch die profane Schlachtung und eine weitgehende Reduzierung der kultischen und staatlichen Abgabenlast wurde das Opferaufkommen erheblich reduziert. Dennoch ist der Effekt einer Verstärkung der Hauptstadtposition auch in ökonomischer Hinsicht nicht zu bezweifeln. Die Forschung hat in dieser Kultzentralisation den Versuch gesehen, anstatt die Steuern zu erhöhen, einen größeren Teil von ihnen in die Hauptstadt zu leiten. Crüsemann jedoch sieht in dieser deuteronomischen Konzeption eine umgreifende Doppelbewegung. Nach seiner Ansicht fließen zwar erheblich größere Reichtümer in die Hauptstadt. Gleichzeitig wird aber die traditionelle Spitze der Gesellschaft entschieden geschwächt. Weder König oder Staat, noch ein Heiligtum oder die Priesterschaft gebieten über die neuen Einnahmen. Die Einnahmen werden im krassen Bruch zu ihrer Erfindung von den Produzenten und deren Anhang bei den drei Wallfahrtsfesten oder sonst selbst verpraßt.
Die Priester des Zentralheiligtums erhalten weder den Zehnten noch andere Opferanteile wie es vorher üblich gewesen ist. Für die judäischen Landbesitzer bedeutet das deuteronomische Kultusprogramm eine weitgehende Entlastung von staatlichen Steuern und kultischen Abgaben. Der König wird auf die Einkünfte aus seinem eigenen Krongut zurückgeworfen. Diese Entmachtung auf dem ökonomischen Sektor macht deutlich, was mit der Kulturzentralisation gemeint ist.

d. Das soziale Netz - zur Sozialgesetzgebung
aa. Solidarität und Segen
Die Sozialgesetzgebung ist durch das Thema kultischer Zeiteinheit geprägt. Beispiele für kultische Rhythmen, denen die gewichtigsten sozialen Bestimmungen zugeordnet werden, sind: der Jahr für Jahr bringende Zehnte mit dem Armenzehnt des dritten Jahres, die Sieben - Jahres - Rhythmen des Erlaßjahres, individuelle Sklavenfreilassung und die drei Hauptjahresfeste.
An den Jahresfesten nehmen nicht nur alle Familienmitglieder und Haussklaven teil, sondern alle personae miserae der einzelnen Ortschaften. Die Bestimmungen zu Schuldenerlaß und Sklavenfreilassung sind gerahmt von den Bestimmungen über den Zehnten und die Erstgeburten. Beide bringen eine massive Erleichterung der Bauern von traditionellen Lasten und binden sie an das zentrale Heiligtum.
Der Entlastung wird jedoch die Solidarität mit den sozial Schwachen zugeordnet, mit beispielsweise den Gesetzen wie dem Drittjahreszehnt, Schuldenerlaß und der Sklavenfreilassung. Damit sind die Sozialgebote Teil des religiösen Kalenders und in seine Jahres- und Sieben - Jahres - Rhythmen eingewoben.
Die vom Gesetz gewollte Sicherung sozialer Problemgruppen, der recht - und landlosen traditionellen personae miserae, der Fremden, Witwen und Waisen, aber auch der Sklaven, der massiv Verschuldeten, von land - und arbeitslosen Leviten und von Hungernden beruht natürlich auf der Arbeit der angeredeten freien Grundbesitzer. Darüber hinaus wird der göttliche Segen für ihre Arbeit explizit daran gebunden, dass ein Teil ihrer Produkte den gesellschaftlich Schwächsten zugute kommt. Der Segen wird so im Deuteronomium an die Einhaltung der Sozialgesetze gebunden.
Die durchgängige Verbindung der Segensthematik speziell und nahezu mit den Sozialgesetzen zeigt, wie eng das deuteronomische Gesetz bei der eisenzeitlichen bäuerlichen Realität bleibt. Der Reichtum des landwirtschaftlichen Ertrages wird als Ausdruck der Grunderfahrungen mit Israels Gott gedeutet.

bb. Der Schuldenerlaß im Sabbatjahr
Eines der wichtigsten biblischen Wirtschaftsgesetze ist der regelmäßige Schuldenerlaß von Dtn Kapitel 15, Vers 1 ff. Aus den Versen geht hervor, dass in jedem siebten Jahr alle Schulden gestrichen werden sollen. Hierbei geht es nicht nur um einen Verzicht auf harte Zwangsmaßnahmen zur Eintreibung, sondern auf den Kern der Verabredungen, wie sie hinter den einzelnen Leihverträgen stehen. Es ist weiterhin besonders auf Pfandmaßnahmen zu verzichten. An diesem Schuldenverzicht hängt der Segen des Landes.
Bereits das Bundesbuch sprach von einem Sabbatjahr. Hierbei wurde das Freigeben und Loslassen des Ertrages des siebten Wirtschaftsjahres verlangt (Exodus Kapitel 23 Vers 10f). Das Deuteronomium macht hieraus ein Erlassen aller Schulden. Dies bedeutet nicht nur das Loslassen der Außenstände, es wurden alle der in ihnen liegenden sozialen Abhängigkeiten gestrichen. Der Sinn lag zum einen darin, dass nur der Aussicht darauf hat, sein Geld zurückzubekommen, der so großzügig leiht, dass für die Notleidenden innerhalb der Frist bis zum nächsten Sabbatjahr eine effektive Lageänderung eintritt, welche eine Rückzahlung erlaubt. Aus unserer heutigen Sicht wissen wir zudem, dass Israel mit seinen damaligen wirtschaftsrechtlichen Versuchen Maßnahmen geschaffen hat, die zur Aufrechterhaltung einer lebenswerten Ordnung und wirtschaftlichen Produktivität notwendig waren.
Das Sabbatjahr wurde im Judentum erhalten und war ein integraler Teil der Tora.
Allerdings wurde dies in neutestamentlicher Zeit geändert. Der Grund hierfür lag laut der Mischna (mShevi 10, 2- 4) darin, dass das Volk sich durch die massive Bettelarmut der römischen Provinz abhalten ließ, zu leihen. Dies führte zu einem Verzicht auf den Erlaß im Sabbatjahr. Juristisch wurden dazu die Schuldscheine entpersönlicht, indem sie einem Gerichtshof übergeben wurden. Von da an hat das wohl bedeutendste biblische Wirtschaftsgesetz weder im Judentum noch im Christentum eine Chance der Praktizierung mehr gehabt.

cc. Das System der sozialen Sicherung

Die Gesetze über den Zehnten und über einen regelmäßigen Schuldenerlaß sind die innovativsten und radikalsten Vorschriften. Sie müssen jedoch als Teil einer breiten Gesetzgebung verstanden werden. Alle zielen gemeinsam darauf hin, die sozialen Problemgruppen der damaligen Gesellschaft materiell und sozial abzusichern. Darüber hinaus sollte verhindert und erschwert werden, dass die freien landbesitzenden Israeliten in den Strudel des sozialen Abstiegs geraten. Der Zusammenhang all dieser Gesetze erweist sich als ein durchdachtes soziales Netz. Die Bauern dieser Zeit waren durch das Erlassen des Zehnten beispielsweise von zwei Drittel der bisherigen Steuer befreit. Es entfielen ebenfalls weitere Anforderungen des Staates, wie zum Beispiel die Fronpflicht und andere Abgaben. Zudem wird das Zinsverbot des Bundesbuches aufgenommen und wiederholt. Weiterhin sind im Zusammenhang mit der Pfändung direkte und gewaltsame Eingriffe verboten. Alle lebensnotwendigen, für den täglichen Bedarf unentbehrlichen Gegenstände sind von der Pfändung ausgenommen. Das Deuteronomium formuliert als erstes das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung; sogar im Falle von berechtigten Pfandmaßnahmen (Dtn Kapitel 24 Vers 6). Alle Pfandmaßnahmen, die das Leben betreffen, sind untersagt. Ohnehin sieht das Deuteronomium eine Befreiung von allen Schulden spätestens im siebten Jahr, dem Schmitta - Jahr, vor.

Jedoch schließt das Deuteronomium trotz aller Erleichterungen und Erneuerungen nicht die Versklavung von Personen durch personale Pfandhaftung aufgrund massiver Verschuldung aus. In solch einem Fall kommt das Sklavengesetz von Dtn Kapitel 15 Vers 12- 18 zur Wirkung. Hierin wird das Entlassen eines Sklaven sowie einer Sklavin nach sechsjährigem Dienst verlangt. Neu ist hierbei, laut Dtn Kapitel 15 Vers 13f, die Einbeziehung der Frau und auch der Anspruch eines Sklaven auf Überbrückungsgeld, das ihnen eine neue Existenz in Freiheit ermöglichen soll. Somit wurde im Deuteronomium ein Weg zum Schutz des Sklaven gewählt, der den Sklaven erlaubte, sich überall im Gottesvolk niederzulassen - eine Art Asylrecht also. Die Freiheit der Wahl des Ortes wird ausdrücklich gewährleistet, und zwar mit einer Terminologie, die das Deuteronomium zutiefst prägt, nämlich die Wahl bzw. Erwählung eines Ortes durch Gott. Der Sklave ist so frei wie Gott und kann wählen, wo es ihm gut erscheint zu leben. Diese Freiheit des Sklaven ist eine radikale Neuerung, die selbst in unserem Zeitalter nicht möglich ist und auch von keinem Staat erzielt wird. Diese Freiheit sollte zur damaliger Zeit dazu dienen, dass sich die Behandlung der Sklaven so ändert, dass sie die soziale Bindung und die ökonomischen Chancen ihrer Heimat einer Flucht aus Israel vorziehen.
Aus diesen Gesetzen ergibt sich der Übergang von Sklaverei zur Lohnarbeit. Diese Lohnarbeiter tauchen im Deuteronomium zum ersten Mal in der israelitischen Rechtsgeschichte auf. Es handelt sich bei dieser Personengruppe um landlose, aber freie Personen, die auf Beschäftigung angewiesen sind. Sie gehören zu den Armen des Landes. Sie werden in die sozialen Schutzgesetze einbezogen, unabhängig davon, ob es um verwandte Israeliten geht oder aber um Fremde.

Neben dem Lohnarbeiter stehen im Deuteronomium die tradtionell landlosen Gruppen, Fremde, Witwen und Waisen und der landlose Levit. Diese sozial besonders schwachen Gruppen sind an vielen Stellen des Gesetzbuches den freien Landbesitzern zugeordnet und sollen unter anderem in alle Opfermaßnahmen und Festgelage einbezogen werden. Der Reichtum des geschenkten Landes steht allen offen.

Dieses ganze aufeinander abgestimmte System von Gesetzen zur sozialen Sicherung entspringt dem deuteronomischen Grundgedanken, dass die Freiheit auch die Befreiung von staatlichen Abgaben und Fronarbeit einschließt. Soziale Sicherheit und Überlebensgarantien werden für alle Problemgruppen und für die von Abstieg Bedrohten gestaltet. Dies tritt weiterhin weder als moralischer Appell noch als Spendenmentalität auf, sondern als Recht. Nur die Weitergabe von Freiheit und Reichtum kann die geschenkten Gaben sichern.

3. Die politische Verfassung

Durch die radikalen Innovationen gegenüber dem Bundesbuch hat es sich in der Forschung eingebürgert, von dem Deuteronomium wie von einer Verfassung oder einem Verfassungsentwurf zu sprechen. Im Deuteronomium wurde der Staat selbst zum Gegenstand rechtlicher Regelungen. Alle entscheidenden Kompetenzen, wie beispielsweise die Einsetzung und Machtbefugnis des Königs, waren in die Hände des angeredeten "Du" gelegt. Die Frage, die sich Crüsemann hier jedoch stellt, ist, ob diese realitätsnahe Verfassungsbestimmung zu dieser Zeit auch wirklich realisiert wurde oder ob es sich hierbei nur um utopische Entwürfe für eine unbestimmte oder nie realisierte Zukunft handelt. Anhand des historischen Hintergrundes versucht Crüsemann dies im folgenden zu erörtern.

a. Staat unter der Tora - das Königsgesetz

Das Königtum war im alten Orient Mittler zwischen der irdischen und der himmlischen Welt. Im Deuteronomium wird die Macht des Königs auf doppelte Weise eingeschränkt. Einmal durch das angeredete Volk und dann durch die Tora selbst (Dtn Kapitel 14 Vers 14 ff.).
Die Einrichtung des Königstums geht zunächst allein auf den Wunsch des Volkes zurück. Das Volk setzt jemanden über sich für das Volk selbst. Somit entsprechen der Staat und der konkrete Machthaber dem Königswunsch des Volkes. Jedoch darf das Volk nur einen einsetzen, den Jhwh erwählt hat. Es geht hierbei um eine Kooperation zwischen Gott und Israel. Keiner von beiden kann allein bestimmen. Wie die historischen Abläufe zeigen, hält sich das Volk an diese Regeln, beispielsweise bei der Einsetzung Josias nach der Ermordung Amons. Das Volk hat sich hier für einen König entschieden. Seine Macht stammt vom Volk ab. Doch es hält sich an die traditionelle davidische Dynastie und damit an die von Jhwh erwählte Familie.

Die Aufgaben des Königs waren weiterhin das Berufsheer, außenpolitische Beziehungen und Verwaltung des Staatshortes. Dagegen werden ihm, was das Militär betrifft beziehungsweise das zu der Zeit praktizierende Volksheer, dazu der gesamte Bereich des Kultes, aber auch die wichtigsten Teile seiner bisherigen Einkünfte sowie das Justizwesen abgesprochen. Diese Entmachtung des Königstums war für den alten Orient erstaunlich. Das Volk wird vom Königsgesetz nunmehr zur Einsetzung von Königen autorisiert. Damit steht die im Gesetz sprechende Autorität über beiden.

Vom König wird verlangt, dass er eine Abschrift der Tora bei sich führen muß, so dass er das "Grundgesetz" nunmehr bei sich trägt. Dieses Gebot macht den verfassungsmäßigen Rang des Gesetzes offenkundig. Das Gesetz steht hierbei über dem König und gerade dieser König soll als Beispiel für einen Musterisraeliten dienen. Auch diese Abschrift der Tora soll keinen Grund dazu liefern, dass das Deuteronomium im Exil entstanden ist. Nach Ausweis von Jer. Kapitel 8 Vers 8 gibt es bereits im vorexilischen Israel eine schriftliche Tora, die unter diesem Begriff bekannt ist. Spätestens mit dem Buchfund hat der auf dem Thron sitzende Josia die Tora schriftlich in der Hand und ist selbst, genau wie das Volk, laut dem 2. Buch der Könige Kapitel 23 Vers 1-3, darauf verpflichtet.

Folglich deutet auch hier nichts auf die Probleme der Exilzeit. Gerade die deutlich späteren Schichten im Königsgesetz werden viel besser als Fortschreibung und Aktualisierung aus der Zeit zwischen 640- 586 verständlich. (Exil 585- 500 v.).

b. Die Gerichtsorganisation

Neben der Einsetzung des Königs und der Sorge für den richtigen Gottesdienst kommt die Volkssouveränität in besonderer Deutlichkeit im Recht zum Ausdruck.
Das Gesetz steht an der Spitze aller Institutionsgesetze, es ist ihre Grundlage. Laut Dtn Kapitel 16 Vers 18 ff. werden die Richter vom Volk eingesetzt.

Neben den Richtern werden in Dtn 16, 18 Schriftführer erwähnt. Diese üben Schreibtätigkeiten für das Volk aus. Es sind Verwaltungsleute, die, wie die Richter, von unten, vom Volk aus, eingesetzt werden.

Im Dtn 16, 19 f. werden die Grundregeln zum Verhalten im Prozeß formuliert, hierbei werden die entsprechenden Sätze des Bundesbuches variiert und durch gewichtige Formulierungen ergänzt. Zum Beispiel das Doppeltgebrauchen des Wortes Gerechtigkeit. Dies bezeichnet das letzte Ziel, dem alle Bestimmungen des Gesetzes entsprechen. Das Ziel der Gerechtigkeit umrahmt ohnehin nahezu das gesamte deuteronomische Gesetz.
Das Nebeneinander der Einsetzung von Richtern und der Mahnung zur Gerechtigkeit an alle zeigt, dass mit dieser Justizorganisation nicht die Verantwortung für die Justiz und damit die Praktizierung der Tora selbst an die Richter übergeht, sondern dass diese beim Volk selbst bleibt.

Wichtig ist, dass das in Dtn Kapitel 17 Vers 8- 13 beschriebene zentrale Gericht nicht in die Kompetenz des Volkes und nicht in die der von ihm eingesetzten Richter gestellt ist; und natürlich auch nicht in die des Königs. Sondern es steht all diesen Größen selbst als eigene Größe gegenüber. Dieses Gericht entscheidet allein über unlösbare Fälle, die ihm von den einzelnen Gerichten im Land übermittelt werden, und er erteilt Rechtsbelehrung, woran diese Gerichte sich beim weiteren Verfahren zu halten haben. Demnach ist es in erster Linie ein Organ der Rechtsfortentwicklung. Dieses Gericht spricht mit der Autorität des Mose selbst. Von seinen Urteilen darf nicht abgewichen werden, so dass das Böse aus Israel ausgerottet wird. Seine Sprüche haben die gleiche Würde wie Mose beziehungsweise das vorliegende mosaische Gesetzbuch selbst.

Damit hat der im deuteronomischen Gesetz sprechende Mose, der der Zeit vor der Landnahme angehört, eine Repräsentanz im spätköniglichen Israel. Die Urteile des Zentralgerichts schreiben die Mose - Tora fort. Daraus zieht Crüsemann den Schluß, das diese Institution auch etwas mit der Entstehung des Gesetzbuches selbst zu tun haben muß, wobei eine Präzisierung dieser vagen Formel nicht möglich ist.

c. Das Prophetengesetz

Laut Dtn Kapitel 18 Vers 15 wird es in Israel immer wieder einen Propheten geben. Diese Prophetengestalt spricht mit der Autorität des Mose, das bedeutet, das Wort des zugesagten Propheten ist wie das Wort Mose. Also kann das Wort des Propheten nicht im Widerspruch zu dem stehen, was Mose in seinem Tora- Buch sagt. Im Gesamten geht es hier um eine offene Zukunft, und dieser Prophet ist die Figur, von der Israel auch in Zukunft sein und damit Gottes Wort hören kann. In Dtn 18, 16ff. wird ein zukünftiger Prophet wie Mose angekündigt, der als Mittler das nicht erträgliche Gotteswort mit der Autorität des Horeb überbringt.

d. Recht im Krieg- das Kriegsgesetz

Das deuteronomische Kriegsgesetz in Dtn Kapitel 20 gilt in der Forschung als ein besonders utopischer Text mit irrealen Forderungen. Die Schlußfolgerung vom Kriegsgesetz ist, dass der Text nur aus einer Zeit ohne Verantwortung für den eigenen Staat und der eigenen Politik stammen kann. Bei allen angesprochenen Kriegen in den Kapiteln des Deuteronomium geht es allein um Regeln für jeden denkbaren Krieg. Historisch gesehen waren die von König Josia geführten Kriege in der Situation des zusammenbrechenden assyrischen Reiches die einzigen, die unabhängig vom massiven Einfluß der Großmächte geführt wurden. Bei den angesprochenen Kriegen im Deuteronomium geht es nicht um die Errichtung eines israelitischen Großreichs.

Es sind Regeln entstanden, welches Recht im Krieg zu gelten habe. Von diesen werden von Crüsemann folgende genannt:

aa. Volksautonomie
Der Krieg geht vom Volk aus, und er wird vom Volk geführt. Das Kriegsrecht wird ihm allein anvertraut. Als Führungsorganen werden neben den Priestern nur Schriftführer genannt. Diese sollen Musterung und Organisation des Volkes durchführen. Sie haben zudem das Recht, an die Spitze des Volkes Heerführer zu setzen. Somit sind sie für die militärische Führung des Volkes zuständig.

Da aber auch gerade dieser Schriftführer vom Volk eingesetzt wird, bedeutet dies keinen Machtverlust des Volkes, da ihm durch die Einsetzung des Schriftführers indirekt die militärische Führung unterliegt.

bb. Jenseits von Angst
Ausgenommen vom Kriegsdienst sind diejenigen, die sich ein neues Haus gebaut, einen neuen Weinberg angelegt oder eine Verlobte noch nicht geheiratet haben. Da es sich in diesen drei Fällen gerade um jüngere Männer handelt, fällt ein beträchlicher Teil des Kriegsvolkes aus. Weiterhin müssen diejenigen nicht in den Kriegsdienst, die Angst haben und dadurch entsprechend Angst verbreiten könnten. Hierbei handelt es sich zwar um eine große Weisheit der Tora, es stellt sich jedoch die Frage, was genau der Gesetzgeber hiermit beabsichtigt.
Crüsemann begründet dies damit, dass zwar im Falle eines realen Krieges die Angst um das physische Überleben diese Angst verdrängt. Da es aber im Deuteronomium um den potentiellen Kriegsfall geht, ist diese Situation nicht allgegenwärtig und so besteht weder ein solcher Druck noch eine massive ideologische Aufheizung, welche dazu führen würde, dass diese Angst verdrängt wird.

cc. Schonung und Zivilbevölkerung
Ziel des Gesamten war, den Städten Frieden anzubieten. Mit dem Friedensangebot war Unterwerfung, das heißt Fronarbeit und Sklaverei, verbunden. Falls das Friedensangebot abgeschlagen wurde, sollte die erwachsene männliche Bevölkerung getötet werden; somit die Truppe der Verteidiger. Frauen und Kinder blieben am Leben. Der Hintergrund hierfür sind vielfach belegte Kriegsgreuel und -sitten, wozu das Aufschlitzen von Schwangeren oder das Töten von Säuglingen gehört. Es ging nun um eine Begrenzung der Kriegsgreuel, jedoch wurde nicht beanstandet, dass Krieg auf Unterwerfung und Ausbeutung zielt. Mit dem, was sonst im Deuteronomium an Rechten für Minderheiten und Fremde steht, ist diese Behandlung der Unterlegenen nicht in Übereinstimmung zu bringen.

dd. Schutz der Lebensgrundlagen
Der Krieg geht gegen bestimmte Menschen, er ist nicht gegen die Bäume als Lebensgrundlage in Gegenwart und Zukunft zu führen. Die Bäume des Gegners werden am Leben gelassen.
Abschließend gesehen, setzt das deuteronomische Kriegsgesetz nicht bei den Fragen nach Anlaß und Motiven von Kriegen an. Es entwickelt keine Lehre von einem gerechten Krieg, sondern es setzt die Wirklichkeitsregeln voraus, und es geht hierbei um Verhaltensregeln im Kriegsfall. Als Fazit kann man sagen, dass das deuteronomische Kriegsgesetz einen Weg zwischen einer Anpassung an die Realität und einer unrealistischen Utopie begangen hat. Also einen Weg, der wenigstens einige Schritte in die Richtung einer Zähmung des Kriegs führt.

e. Der Verfassungsentwurf

Der Begriff der Verfassung ist, laut Crüsemann, zur Kennzeichnung der deuteronomische Gesetze zu verwenden. Der Grund hierfür liegt darin, dass in ihm alle in der damaligen Gesellschaft vorhandenen Gruppen und Schichten, Einrichtungen und Institutionen im Grundsatz dadurch geregelt werden, dass ihre Rechte und ihre Grenzen benannt werden. Trotz der starken Beschränkung des Königstums geht es nicht um eine Rückkehr zu nichtstaatlichen Zuständen und Organisationsformen. Es geht nunmehr um eine staatliche Gesellschaft, in der die Macht breit gestreut ist und zu erheblichen Teilen bei den im Gesetz bezeichneten Gruppen liegt.

Neben dem modernen Rahmenbegriff bietet sich auch die griechische Terminologie an. Hierbei liegt die provokante Zusammenstellung von Theokratie als Demokratie nahe.
Der Begriff Theokratie ist vom hellinsitischen Juden Flavius Josephus für die charakteristische Verfassung seines Volkes geprägt worden, um damit die klassischen Begriffe des griechischen Verfassungsdenkens zu ergänzen. In der Theokratie ist ein göttlicher Gesetzgeber und Herrscher gegeben. Diese Herrschaft wurde jedoch mit der Priesterherrschaft gleichgesetzt, und hierin unterscheidet sich das Deuteronomium von der Theokratie. Die Herrschaft Gottes vollzieht sich im Deuteronomium nicht durch die Priester. Diese spielen lediglich eine geringe Rolle. Vielmehr wird das von Mose übermittelte Gesetz durchgängig dem angeredeten "Du", also den Repräsentanten des Volkes anvertraut. Die Volkssouvernität, die diesem Gesetz zugrundeliegt, zwingt dazu, von einer Demokratie zu reden.

Das Deuteronomium wird als der umfassend formulierte, schriftlich vorliegende Gotteswille gesehen und damit als Kern, um den sich der biblische Kanon bildet, bezeichnet. Mit ihm entsteht diese Gestalt von Freiheit, die biblischen Glauben bis heute unaufhebbar prägt.
Nach Crüsemann spricht nichts dagegen, von Demokratie bezüglich des Deuteronomiums zu sprechen. Es gab in der Zeit des Deuteronomiums keine institutionalisierte Macht, die über dem angeredeten "Du" steht. Auch wenn das Zentralgericht nicht dem Volk unterworfen ist, hat es nur sehr begrenzte Möglichkeiten. Das deuteronomische Gesetz ist vor allem dem König und der assyrischen Besatzungsmacht entzogen. Das Deuteronomium schreibt alle politische Macht dem Volk zu. Dieses ist zur Bewahrung der Grundregeln, wie Menschenrechte, Grundrechte und Verfassungsprinzipien verpflichtet. Aus all dem folgt, das Deuteronomium als Demokratie zu bezeichnen.

4. Die Familiengesetze

Das Deuteronomium bezieht, neben den Bereichen Staat und öffentliche Instanzen einen zweiten großen Lebensbereich in die Gesetzgebung der Tora ein: die Familie. Das deuteronomische Gesetz behandelt hierbei Themen wie Ehe, Sexualität, Heiratsregeln, Erbrecht und damit zugleich die Stellung der Frau in der Gesellschaft.

a. Die Rechtsstellung der Frau - oder das Problem der inklusiven Sprache

Auf den ersten Blick tritt uns im Deuteronomium eine männliche Welt entgegen. Das Gerichtswesen zum Beispiel ist in männlicher Hand, die Texte sprechen Männer an und machen sie zum Subjekt des Rechts. Frauen werden nur dann erwähnt, wenn sie in ihrer spezifischen Rolle als Ehefrau und Mutter unentbehrlich sind. Frauen sind ihr Leben lang rechtlich abhängig, erst vom Vater, dann vom Ehemann, und sie sind nur in wenigen Fällen etwa als Witwe oder Mutter überhaupt in der Lage, rechtlich selbständig zu agieren.

Bei all dem ist es jedoch sehr wichtig, die Sprache des Deuteronomiums richtig zu deuten. Crüsemann ist der Auffassung, dass die Sprache der Männer auf geheimnisvolle Weise die Frauen einschließt.

Das methodische Hauptproblem bei der Erfassung der rechtlichen Stellung der Frauen ist ihre Verborgenheit in den männlichen Formulierungen. Dass nur vom Mann die Rede ist, heißt nicht automatisch, der Mann habe nur das Recht und die Frau sei davon ausgeschlossen.
Fraglich ist nun, wo männliche Formulierungen Frauen einschließen. Da hierzu keine Spezialuntersuchungen vorliegen, weist Crüsemann nur auf einige zentrale Punkte.
Zahlreiche rein männlich formulierte Rechtssätze betreffen Frauen. Beispielsweise gelten für Frauen, die getötet werden oder selbst töten, keine anderen Regeln als für Männer, und dasselbe gilt bei Eigentumsfragen.

Des weiteren finden sich im Deuteronomium mehrfach lange Listen, wer von dem angesprochenen Du ausgeschlossen ist. Dies sind beispielsweise unter anderem auch Sklavinnen, Witwen, Frauen der Leviten, fremde Frauen und Waisenmädchen. Auffällig ist aber das Fehlen der Ehefrauen der angeredeten Männer. Doch wäre es sehr fragwürdig, wenn gerade diese von allem ausgeschlossen sein sollten und somit auch nicht zu den nicht - Angeredeten gehören. Dies lehnt Crüsemann kategorisch ab, da nicht zu erklären ist, warum Ehefrauen weniger Rechte haben sollten als Sklavinnen oder fremde Flüchtlinge. Er ist der Auffassung, dass Frauen in dem angesprochenen "Du" miteingeschlossen sind und somit Israel mitrepräsentieren, wie das die Aufgabe der Angeredeten ist.

Auch die archäologischen Funde von Siegeln mit weiblichen Namen lassen darauf schließen, dass die Frauen rechtlich vollgültig gehandelt haben, z. B. Verträge abgeschlossen haben oder als Zeuginnen tätig waren.

Somit sind Frauen nicht überall da ausgeschlossen, wo nur von Männern die Rede ist, sondern sind überall in der inklusiven Sprache der Rechts- und Kulttexte eingeschlossen, wo sie nicht ausdrücklich ausgenommen sind oder durch andere Umstände nicht in Frage kommen. Durch das Einschließen der Ehefrauen als Repräsentanten des Gesamtvolkes ist folglich darauf zu schließen, dass auch ihnen Exodus und Landbesitz und damit der weite Bereich der deuteronomischen Tora gilt.

b. Familien vor Gericht

Die deuteronomische Familiengesetzgebung spiegelt die Realität von Ehe und Familie, insbesondere auch die Rolle der Frau in der patriarachalischen Gesellschaft des eisenzeitlichen Israel, wieder. Die vorhandenen sozialen Strukturen werden dabei rechtlich festgeschrieben. Jedoch stellt diese Festschreibung und die Form, in der das geschieht, einen rechtsgeschichtlich deutlich faßbaren Bruch mit der ältesten Rechtskultur Israels dar. Die Unterwerfung innerfamiliärer Konflikte unter das öffentlich tagende Gericht der Ältesten am Tor der Ortschaft ist das Auffälligste, was sich in der Gesetzgebung des Deuteronomiums vollzieht. Die massive Beschneidung der Rechte des Familienoberhauptes ist ein tiefer Einschnitt in die Rechtsgeschichte. Hierdurch ist eine vorher nicht gekannte Rechtssicherheit für alle intendiert, die der patriarchalischen Gewalt unterworfen waren, insbesondere für Frauen und Kinder.
Singuläre Vergehen von Kindern und dauerhafte Autorität sollen beispielsweise nicht mehr allein intern in der Familie ausgetragen werden, sondern an den Toren der Stadt. Die Witwe hat weiterhin die Möglichkeit einer öffentlichen Anklage im Falle der Weigerung des Schwagers, sie zur Ehefrau zu nehmen. Die im Stich gelassene Frau hat hier das Recht zur öffentlichen Anklage vor den Ältesten der Stadt. Der Druck vor der öffentlichen Meinung, die Angst vor Bloßstellung und Beschämung führen dann dazu, dass der Mann seiner Pflicht nachkommt.
Öffentliche Anklage, öffentliche Verhandlung mit Ermahnung und Darlegung des Problems werden der Frau als Mittel zugestanden. Hierbei ist die Frau zudem nicht nur Klägerin. Sie vollstreckt auch das Urteil in aller Öffentlichkeit.

Auch Sexualdelikte und sexuelle Verleumdung gehören vor das öffentliche Gericht, so ist bei Ehebruch oder Vergewaltigung keine Selbst- oder Lynchjustiz mehr erlaubt. Weiterhin steht das Leben der Frau auch bei innerfamiliären und sexuellen Konflikten nicht mehr in der Rechtsgewalt des Mannes. Zuständig ist allein das öffentliche Gericht.

Bei diesen Bestimmungen handelt es sich um große Einschränkungen patriarchalischer Rechte. Das Deuteronomium ist das erste Buch, dem ein Durchbruch im Familienrecht gelingt, was bis dahin im Grunde ein Bereich war, in dem am längsten die uneingeschränkte patriarchale Gewalt gegolten hat.

c. Der sozialgeschichtliche Hintergrund

Bei den deuteronomischen Gesetzen handelt es sich stets um klassische kasuistische Rechtssätze.

Die assyrische Politik wird zur Auflösung traditioneller Sozialformen und Sitten beigetragen haben sowie besonders die Flüchtlingsströme nach dem Fall des Nordreichs, die Entstehung von großen Slumvierteln in Jerusalem und das verbreitete soziale Elend.

Das Neue, das mit der Verschriftlichung des Familienrechts gesetzt ist, ist die öffentliche gerichtliche Kontrolle patriarchalischer Macht. Zugleich werden Familienkonflikte damit in die verfahrensrechtlichen Regelungen des Deuteronomium einbezogen. Durch die deuteronomische Gesetzgebung ist für die damalige patriarchalische Gesellschaft eine weitgehende Rechtsgleichheit erreicht worden. Das Deuteronomium erhält sogar im Kapitel 4 Vers 16 die wohl am weitesten durchdachte biblische Formulierung dafür, dass der eine Gott Israels nicht männlich und nicht weiblich ist.

Zitat Dtn Kapitel 4 Vers 12- 18: Und der HERR redete mit euch mitten aus dem Feuer. Seine Worte hörtet ihr, aber ihr saht keine Gestalt nur eine Stimme war da. Und er verkündigte euch seinen Bund, den er euch gebot zu halten, nämlich die Zehn Worte, und schrieb sie auf zwei steinerne Tafeln. Und der HERR gebot mir zur selben Zeit, euch Gebote und Rechte zu lehren, dass ihr danach tun sollt in dem Lande, in das ihr zieht, es einzunehmen. So hütet euch nun wohl- denn ihr habt keine Gestalt gesehen an dem Tage, da der HERR mit euch redet aus dem Feuer auf dem Berge Horeb-, dass ihr euch nicht versündigt und euch irgendein Bildnis macht, das gleich sei einem Mann oder Weib, einem Tier auf dem Land oder Vogel unter dem Himmel, dem Gewürm auf der Erde oder einem Fisch im Wasser unter der Erde.
d. Ausblick: Radikalisierung und Nichtpraktizierung

Sexuelle Beziehungen zu einer Frau des Vaters, zur (Halb)Schwester und zur Schwiegermutter, sowie auch Sodomie, sind im Deuteronomium mit einem Fluch belegt, sprich verboten.

5. Natur- und Tierschutz

Im Deuteronomium finden sich, deutlicher als in anderen Teilen des Buches, Gesetze zum Schutze von Tieren, Pflanzen und zur Pflege der Natur.

Das Deuteronomium setzt von Anfang an eine bäuerliche Ethik voraus, die von einer tiefen Verbundenheit mit den Tieren ausgeht und solche Traditionen neu als bindende Weisung Gottes formuliert. Es finden sich im Deuteronomium außer diesen traditionellen Schutzbestimmungen an mehreren Stellen explizite Schutzbestimmungen für beispielsweise Vögel und arbeitende Tiere. Außerdem wird in das Deuteronomium ein Katalog von eßbaren und nicht eßbaren Tieren aufgenommen.

Im Deuteronomium ergibt sich, durch die einzig von Gott erwählte Stätte für legitime Opfer, die Freigabe von Profanschlachtung. Danach können Tiere bzw. Jagdtiere in den einzelnen Ortschaften nach Belieben und ohne unmittelbaren kultischen Anlaß jederzeit gegessen werden. Tötung von Tieren ist damit grundsätzlich aus gottesdienstlichen Zusammenhängen gelöst. Rituelle Fesseln fallen fort. Die Tiere sind nun dem Menschen auf eine neue Weise ausgeliefert. Der Raum des Sakralen wird somit begrenzt und die Welt wird weithin profan. Jedoch wird im gleichen Schritt eine Trennung von Jagdtieren und Schlachttieren vollzogen. Das Blut und damit das Leben der Schlachttiere darf vom Menschen nicht gegessen werden. Allein das Fleisch soll verzehrt werden. Damit schränkt das Deuteronomium den uneingeschränkten Zugriff auf das Leben ein. Allein dieser Entzug des Blutes hat verhindert, dass in der jüdischen Tierethik Tiere aus reinem Vergnügen getötet werden.

Die Freigabe der profanen Schlachtung im Zusammenhang mit dem Deuteronomium ist kein Zufall. Es ist stets bewiesen, dass es in jeder Kultur Speisesitten gibt, solche haben auch in Israel vor der Entstehung des Deuteronomium existiert. Doch bei der Auflistung von Tieren, welche eßbar sind und welche nicht, handelt es sich um eine erstmalige Auflistung in solch einer Form. Der Grund hierfür liegt in der Trennung von Kult und alltäglichem Leben. Dies hat in seiner Zeit eine Reflexion darüber gefordert, welcher Teil der Schöpfung dem Menschen als Speise überantwortet war.

Im Großen und Ganzen werden im Deuteronomium bezüglich der Natur- und Tiergesetze zwar nur wenige besonders wichtige Fragen explizit geregelt. Jedoch sind die Themen so gewählt und auch in der Komposition so angeordnet, dass damit erstaunlich weite Rechtsgebiete angesprochen und im Grundsätzlichen abgedeckt werden. Die Aussagen über den Umgang mit Tieren machen deutlich, dass das Deuteronomium und damit das Judentum die Tiere als Rechtssubjekte ernst nimmt und die Macht über sie auf genau umschriebene Fälle einschränkt. Profanität heißt im biblischen Denken rechtlich gesicherter Rechtsschutz und nicht Rechtlosigkeit für die Tierwelt.

In einem weiteren Schöpfungsbereich außerhalb der Tierwelt geht es um das Verbot des Vermischens des Verschiedenen bzw. um die Tradition des Getrennthaltens des Getrennten. Dies hängt mir der Achtung vor der Unterschiedlichkeit der Arten zusammen, denn was Gott getrennt hat, soll der Mensch nicht zusammenfügen.

Weiterhin beinhaltet das Deuteronomium Gesetze, betreffend der Sauberkeit. Eines von diesen ist beispielsweise, dass jeder dazu verpflichtet ist, seinen Dreck wieder zu beseitigen. Die Präsenz Gottes verträgt sich nicht mit Dreck und Gestank. Wie wenig sich die Menschheit gerade an diese Regeln gehalten hat, zeigt laut Crüsemann der Zustand der verdreckten heutigen Welt.

6. Politische Freiheit und kanonische Bindung

Das deuteronomische Gesetz wurde zum Kern des biblischen Kanons. Das Phänomen dieses Schriftkanons wird durch das Inkraftsetzen begründet. Zwei Texte zielen auf einen ausdrücklichen Verpflichtungsakt ganz Israels auf das Gesetz.

Im 2. Buch der Könige Kapitel 23 Vers 4ff. geht es um eine Verpflichtungsszene, in der der König in der Anwesenheit der Ältesten, der gesamten Mannschaft Judas und des ganzen restlichen Volkes das im Tempel gefundene Buch öffentlich bekannt macht und einen Bund schneidet, d.h. die Verpflichtung, das Gesetz zu wahren und alle seine Bestimmungen zu praktizieren. Durch diesen Akt ist der König zunächst auf eine ihn bindende Verpflichtung eingegangen, und dann tritt das gesamte Volk in diesen Bund ein und übernimmt somit die gesamte Verpflichtung.

Von einer vergleichbaren Verpflichtung spricht auch Dtn Kapitel 26 Vers 16- 19. Zwischen beiden Verpflichtungstexten besteht eine Beziehung. In beiden Texten verpflichten sich Volk und König freiwillig und öffentlich zur Anerkennung und Praktizierung dieser Texte. Hierbei handelt es sich um etwas höchst Ungewöhnliches, weder das Bundesbuch noch im ganzen Pentateuch endet ein Gesetz mit solchen Verpflichtungsformeln. Folglich geht es um das Inkraftsetzen einer umfassenden Verfassung für Volk und König, und durch diesen Verpflichtungsakt wird das Volk zu dem Souverän, der es nach dem deuteronomischen Gesetz auch sein soll. Dieser Akt ist ein bewußter Akt der Gründung der Freiheit, und genau hiermit entsteht der Kern des biblischen Kanons.

 II. Schlußbetrachtung

Zusammenfassend ist festzustellen, dass das Deuteronomium im Wesentlichen Auslegungen und Predigten enthält, die Moses zugeschrieben werden1 . Es gibt zum Teil die früheren Texte und Gesetze wider. Diese werden jedoch nicht nur einfach wiederholt, sondern es folgt eine Ergänzung und Fortschreibung. Feststeht, dass am Deuteronomium mehrere Generationen gearbeitet haben. Aufgrund zahlreicher Bezüge auf das Bundesbuch ist weiterhin davon auszugehen, dass den Verfassern des Deuteronomium das Bundesbuch bereits vorlag.

Außer den Aktualisierungen und Ergänzungen beinhaltet das Deuteronomium viele Erneuerungen. Wie man beispielsweise die Wachstumsgeschichte eines Baumes an seinen Jahresringen im Stamm ablesen kann, so könnte man sich auch das Deuteronomium entstanden denken: Um einen Kern haben sich die Jahresringe der Neuinterpretationen und der Wiederholungen, aber auch neue Stoffe angelagert2 .

Laut Crüsemann ist Ziel dieser Gesetze, eine soziale und gerechte Welt, in der für alle Randgruppen, wie zum Beispiel Arme, Sklaven, aber auch Frauen, eine erträgliche Lebenssituation ermöglicht wird. Diese Reform ist auf die Entstehungszeit des Deuteronomiums zurückzuführen. Crüsemann spricht sich für eine vorexilische Datierung aus. Er ist der Meinung, dass die Zeit, in der König Josia herrschte, mit vielen Reformen verbunden war und solch ein soziales Gesetzbuch, wie das Deuteronomium, als Grundlage benötigt wurde. Zu dieser Zeit war neben dem König auch das judäische Landvolk an der Macht. Sie spielten eine große Rolle im politischen Geschehen sowie auch in anderen wichtigen Bereichen Israels. Zudem waren diese die direkt vom Deuteronomium Angesprochenen. Ihr Ziel war, dass die Souveränität beim Volk lag, was auch durch das Deuteronomium gewährleistet wurde.
Zusammenfassend handelt es sich bei dem Deuteronomium, aus heutiger und vor allem aus damaliger Sicht, um ein neues Staats- und Lebensgefühl mit sozialen und modernen Zielen.
 

Fußnoten:

1. Schneider, Dieter; Das fünfte Buch Mose, S. 13.
2. Schneider, Dieter; Das fünfte Buch Mose, S. 15 f.