Rechtsgeschichte |
Jeitner, David
Referat und Hausarbeit im
Seminar über jüdisches RechtDr. Gabriel Miller
Sommersemester 2000
Johann Wolfgang Goethe-Universität
Frankfurt am MainFrank Crüsemann, Die Tora
Zusammenfassung des Kapitels V, S.132- S. 234
2. Auflage, 1997
Chr. Kaiser / Gütersloher Verlagshaus
V. Das Bundesbuch - die tragende Grundlage
1. Einführung - der Stand der Diskussion
Das Bundesbuch geht von folgenden Feststellungen aus :
Das Bundesbuch ist das älteste Rechtsbuch des Alten Testamentes. Somit kann man davon ausgehen, dass das Deuteronomium jünger ist. Ferner ist es eine Gesamtkomposition des 1. und 2. Gebots, welche die Alleinverehrung G`ttes beschreibt. Es werden auch Normen als G`ttesrede gegeben, welche eine längere Entstehungsgeschichte haben.
Später bekommt das Bundesbuch durch das Deuteronomium den Titel Tora. Doch zunächst werden die Beobachtung und Erkenntnisse aus dem Bundesbuch herausgefiltert, welche zur Datierung der einzelnen Themen führt.1.a. Historischer Ort
Das Bundesbuch setzt eine bäuerlich Gesellschaft voraus. Die Datierungen bewegen sich in einem grossen Zeitraum. Das Bundesbuch ist aus der Zeit vor dem Deuteronomium. Vom Stil ist das Bundesbuch mit altorientalischen Rechtsbücher aus dem 20. Jahrhundert vor unserer Zeitrechnung ( Jh.v.u.Z.) zu vergleichen. Die Datierung ist abhängig von einzelnen Begriffen und Themen. Als Thematik des Bundesbuches sind zum Beispiel das Sklavenrecht und das Recht des Fremden gegeben. Somit ist schon einmal deutlich, dass die Entstehungszeit des Bundesbuches zwischen dem gesicherten Königstum und dem Deuteronomium liegen müsste.
1.b. Kompositon und literarische Schichtung
Zunächst müsste man mit den Uneinheitlichkeiten des Bundesbuches umgehen. Die Uneinheitlichkeiten bestehen einerseits aus der Gebundenheit zu Israel und andererseits aus der Gebundenheit zu G`tt. Das Bundesbuch ist ein Gesetzestext.
Für ein Gesetzestext gibt es jedoch eine Vorraussetzung. Hierbei ist auf die Innere Struktur des Gesetzestextes zu achten, welche meist durch die Geschichte geprägt ist. Durch den ringförmigen Aufbau der Gesetzesansammlung in Ex. 34, 11 ist eine solche Innere Struktur durch die Ringkomposition nachgewiesen. Im
Zentrum ist das Gebot der Alleinverehrung G`ttes.Als innerer Ring sind die todesrechtlichen Bestimmungen und die Fremdenrechte zu erkennen. Darauffolgen die Sklavenrechte und die Gebote des Ruhetages, also dem Shabbat und des Shabbatjahres. Zuletzt sind die Altargesetze und die Opfergesestz als letzten Ring ersichtlich.
Ex. 34, 11 ff. gehört zu den älteren Quellen des Bundesbuches. Es erzählt wie Moses die Gesetze auf dem Berge Sinai von G`tt bekommt. Dieses ist als die Anfänge des israelischen Rechts zu bewerten.2. Die Quellen - der doppelte Anfang des schriftlichen Rechts
2.A. Die Praxis der Alleinverehrung ( Ex. 34, 11-26)
2.A.a. Struktur und Schichtung
Ex. 34, 11-26 nimmt eine Sonderstellung im alttestamentlichen Recht ein. Die Gebote haben als einzige kultische und gesetzliche Weisungen.
Darüberhinaus gibt es verschiedene Thesen über den historischen Ort über die Entstehung dieser Gesetzesansammlung aus dem Ex. 34, 11-26. Zum einen ist die Entstehung der Normen an den Beginn der Geschichte Israels zu setzen oder zum anderen als deuteronomische Ergänzung zu sehen. Dabei ist die Auswertung der Form erheblich. Auffallend ist der Wechsel zwischen G`ttesrede in Ex. 34, 18 und die Rede über G`tt in Ex. 34, 14. Das Ganze ist so zu bewerten, dass ältere Grundlagen von der Rede über G`tt ausgehen, die später durch Ergänzungen in G`ttesrede verwandelt wurden.2.A.b. Das Bündnisverbot
2.A.b.aa. Trennung in der Nachbarschaft
Das Gebot der Trennung in Ex. 34, 12-16 setzt eine fremde Nachbarschaft voraus. Dabei ist auf das 9. Jhr.v.u.Z. zu verweisen, wo der Jehu-Aufstand war. Beim Jehu-Aufstand ging es um Konflikte von benachbarten Bevölkerungsgruppen; dabei ging es um ihre Religionen. Durch engste Nachbarschaft mit dem Fremden ist die Möglichkeit der Verführung von israelischen Männer durch fremde Frauen gegeben. Daraus könnte eine sexuell-religiöse Verführung werden.
Das Gebot der Trennung ist somit auf die Alleinverehrung G`ttes, der eifersüchtig ist, zurückzuführen. Damit ist die Möglichkeit einer frühen Ausformulierung gegeben.2.A.b.bb. Jhwh. und die kanaanäischen Völker
G`tt will die kaanäischen Völker verstossen, weil diese andere Götter verehren. Der Begriff der Verstossung "der Landesbewohner" deutet nicht auf eine spätdeuteronomische Formulierung hin.
2.A.b.cc. Ausblick: Radikalisierung, Historisierung,
MarginalisierungEine Radikalisierung besteht darin, dass aus einem Verbot der engen Nachbarschaft eine totale Vernichtung des Nachbarn wird, was mit dem Einzug der Israeliten in Kanaan in Ex. 23, 20 zu tun hat.
Hierbei ist eine historische Parallele zu ziehen zwischen dem Einzug der Israeliten in Kanaan und dem Wille zur Vernichtung des assyrischen Volkes, welches das israelische Nordreich 722 v.u.Z. auflöste. Jedoch ist davon auszugehen, dass die Vernichtungsgedanken nicht gegen alle Anhänger anderer Götter gerichtet sind.2.A.c. Jhwh.-Kult und bäuerliche Arbeit
2.A.c.aa. Zeitstruktur und Erstlingsfrüchte
In Ex. 34, 18-26 sind zentrale Teile des Jhwh-Glaubens gegeben. Die erste Hälfe ist durch die Zahl sieben geprägt. Dabei ist vor allem auf das Mazzefest zu verweisen, das sieben Tage lang anhält. Die Anhänger des Jhwh-Glaubens gedenken dabei dem Auszug aus Ägypten. Ferner wird die Erntesaison mit dem Jhwh-Fest begonnen. Der siebentägige Festzyklus des Mazzefestes wird durch den den siebentägigen Rythmus der Woche fortgeführt. Es folgt die Anweisug des wöchentlichen Ruhetags und danach das Fest der ersten Weizen, dem Wochenfest. Die Siebenheit besteht auch noch, denn das Mazzefest und das Wochenfest liegen 49 Tage auseinander.
Die zweite Hälfte ist geprägt durch die Zahl drei. Dreimal im Jahr wird mit Opfern an grösseren Kultstätten G´tt gedankt.
Dadurch bestand Gefahr für die Länderereien, durch das Opfern und des Verbotes der Getreideernte am Mazzefest. Doch sagte G`tt seinen Schutz zu.
Die Festtage weisen auf die Entstehung der gesetzesähnlichen Ansprüche G´ttes hin. Als Elisa im 2Kön 4,42-44 mit einer Opfergabe im 9. Jhr.v.u.Z. hundert Menschen füttert.2.A.c.bb. Erstgeburten und Tieropfer
In Ex. 34, 19-20 sind das Gebot der Abgabe der Erstgeburten an den drei Jahresfesten und das Verbot von der Mischung des Milchigen mit dem Fleischigen geschrieben.Das Verbot der Mischung zwischen Milchigen und Fleischigen liegt in dem Gewicht der Einheit zwischen Mutter- und Jungtier. Dieses unterstreicht die Verbundenheit zwischen Mensch und Tier, denn bei beiden kommmt die Milchproduktion bei der Erstgeburt.
Die Hauptwurfzeit des Kleinviehs ist während des Frühjahres anzusetzen, so das ein Zusammenhang mit dem Mazzefest besteht. Dabei wird das Mazzefest als Passa bezeichnet, welches auf eine spätere Bearbeitung durch das Deuteronomium zurückgeht.
Die Sitten und Regeln stehen dem kanaanäischen Gebräuchen sehr Nahe. Der bäuerliche Glaube zu G`tt wird mit Opferriten, was den Dank für Fruchtbarkeit ausdrückt, erwiesen.2.A.c.cc. Ausblick: Die Zeitstruktur des biblischen Glaubens
Durch das Bundesbuch wird später der Tora eine Zeitstruktur des biblischen Glaubens und die Umsetzung der Alleinverehrung G`ttes in einen Rhythmus geliefert. Die Alleinverehrung wird durch folgende Ritualien ausgedrückt:
Den drei Jahresfesten, dem wöchentlichen Ruhetag, dem siebenjährigen Ruhejahr und Den Abgaben der Erstlingsfrüchte bzw. der Erstgeburten.
Seit dem Deuteronomium gibt es eine Verbindung zwischen dem Mazzen- und Passafest. In priesterlichen Texten tritt das Erntefest und der Versöhnungstag, welche Teile der Tora sind, zum erstenmal auf. Der Shabbat ist erst nachexilisch ein wöchentlicher Ruhetag.2.A.d. Historischer Ort und sozialer Kontext
Der Angeredete wird mit "Du" angesprochen. Der Angesprochene ist als männliches Sippenhaupt anzusehen. Diese Sippen stehen mit Nachbarn, die andere Götter haben, in Feindschaft. Für die Radikalisierung ist der Vergleich des Einzuges in Kanaan mit dem Untergang des Nordreiches und der Jehu-Aufstand im 9.Jhr.v.u.Z. verantwortlich. Somit liegen die Weisungen aus Ex. 34,11, die g´ttlichen Gebote, und die Weisungen des 9.Jhr.v.u.Z. nicht sehr weit auseinander.
2.B. Der Jerusalemer Kodex - die Mischpatim ( Ex.21f.)
Es besteht die Möglichkeit, dass die Entstehung der Normen aus Ex. 21f. sich aus altorientalischen Rechtsbüchern herleiten lässt, weil keine alttestamentliche Analogie besteht. Jedoch ist für eine Rekonstruktion der israelischen Rechtsgeschichte die Funktion der Gesetze aus Ex.21f., die G`tt Moses am Berge Sinai gab, als eine soziale Passage herauszuarbeiten.
2.B.a. Aufbau und Schichtung
Der Aufbau und der Stil der Mischpatim weist auf eine altorientalische Rechtssprache hin.
Weiterhin sind die Mischpatim in drei Themenbereiche eingeteilt: Dem Sklavenrecht, die Gewaltanwendung und das Eigentumrecht. Typisch für die Mischpatim ist die Überlappung der Themen. Ferner weisen die kasuistischen Rechtssätze mit dem Wort "wenn" auf eine altorintalische Rechtssprache hin.
Die Mischpatim sind neben den Normen aus Ex.34 das älteste, schriftliche Recht Israels, so dass es sich bei diesen Gesetzen möglicherweise um eine schriftliche Sammlung oder um eine mündliche Einheit handeln kann.2.B.b. Rechtliche Struktur und soziale Wirkung
2.B.b.aa. "Sein Geld" (Ex. 21,21) - das Sklavenrecht
Durch das Slavenrecht ist eine Grobdatierung der Mischpatim möglich. In den Königsbüchern fällt kaum das Wort "Sklave". In der Zeit der Schriftprophetie ist dasWort "Sklave" öfters erwähnt. Kritisiert wird dabei, dass die Dominanz des Sklavenhalters unverkennbar ist. Schwere körperliche Misshandlungen sind legitim, Sklaven sind als "Geld" des Halters anzusehen und die Sklavinnen werden zur Dauersklaverei der Männer benutzt. Ein Beispiel dafür ist die Sanktion bei dem Tod eines Sklaven. Bei einem Mord eines freien Menschen wird der Täter mit dem Tode bestraft. Der Mord an einen Sklaven kann zwar durch eine Blutrache bestraft werden, die abermeist nicht möglich ist. Somit ist der Verlust eines Sklaven meist nur der einzige Schaden des Sklavenhalters gewesen. Daneben dauerte die Sklaverei nicht drei Jahre, wie bei Hammurabi in den altorientalischen Gesetzen, sondern sechs Jahre.
Erst im Deuteronomium bekommen die Sklaven mehr Rechte, denn das Sklavenrecht des Bundesbuches wird durch das Deuteronomium kritisiert.2.B.b.bb. "Der Täter bleibt straffrei" (Ex. 21,19) Tötung und Verletzung
Bei den Belegen für Körperverletzungen ist auf die Klagen der Propheten zu achten: Amos 2,7a ; Jes 3,15 ; Micha 3,2b.
Dabei wird die körperliche Unterdrückung der Schwächeren durch die Mächtigeren beschrieben. Die Mischpatim aber haben die Aufgabe einen sozialen Zusammenhang zwischen den Menschen zu schaffen. Dabei ist auf die fahrlässigen Tötungsdelikten durch ein Tier hinzuweisen, wobei der Straftäter nicht mehr mit dem Tode bestraft wird. Nur wenn es absehbar war, dass ein Tier in der Lage war einen Menschen umzubringen, zum Beispiel ein seit mehreren Tagen tollwütiger Ochse, so ist auch der Halter zu bestrafen, ansonsten wird nur das Tier umgebracht und der Halter ist straffrei.2.B.b.cc. "Wenn er nichts hat" (Ex.22,2) - Eigentumsdelikte
Auch die Gesetze aus den Eigentumsdelikten sind in einer altorientalischen Juristensprache geschrieben und das Gebot ist als Analogie und nicht als Einzelfall zu verstehen.
Nachbarschaftshilfen waren unausreichend, um solche Konflikte zu bereinigen. Deshalb musste eine Entscheidungskompetenz bestehen, die sich auf juristische Grundsatzbestimmungen beruht.
Zum sozialgeschichtlichen Verständnis ist folgende Aussage zu machen: Wer aus Armut stahl wurde mit Sklaverei bedroht, denn ein mehrfacher Ersatz musste geleistet werden. Meist konnten die Armen nicht für den mehrfachen Ersatz des Viehs aufkommen. So konnten Ärmere, die sich ein Vieh zur Arbeit von ihren reicheren Nachbarn ausliehen, um ihre Habseligkeiten gebracht werden und in Sklaverei leben.2.B.c. Ort, Bedeutung und Charakter
Die Mischpatim sind ein königszeitliches Gesetzbuch. Sklaven in Israel gab es erst ab der königlichen Zeit, eine Geldwirtschaft muss bestanden haben. Daneben ist die enge Vewandtschaft zu altorientalischen Gesetzen gegeben. Das weist darauf hin, dass es Gerichte durch Juristen gab, die als Institution der Königszeit als Jerusalemer Gerichtshof bekannt war.
Jedoch werden die Mischpatim zum Teil auch nur als Legitimation der Machtverhältnisse in der Gesellschaft angesehen, wie zum Beispiel durch Jesaja in Jes.10,1-4. Doch vor allem liegt die bleibende Bedeutung der Mischpatim in dem Modell des Täter-Opfer-Ausgleiches.Die Mischpatim sind als positives Recht der Gesellschaft anzusehen und nicht auf eine einseitige Benutzung des Opfers zurückzuführen. Die Strafzahlungen gehen an die Opfer und nicht an den Staat, wie im strafrechtlichen Gebrauch.
Auch in der Gegenwart gibt es Stimmen, die eine friedensschaffende Konfliktlösung suchen, anstatt des strafrechtlichen Vergeltungsdenkens.3. G`ttes Recht - die Tora-Konzeption des Bundesbuches
3.a. Grundlinien und Hauptakzente
Bisher sind zwei Texte, die am Anfang des schriftlichenRechts in Israel stehen, als Wurzeln der Konflikte im 9.Jhr.v.u.Z. bekannt: Die Forderung der Alleinverehrung G`ttes nach dem Untergang des Nordreiches und die Rechtsetzung in altorientalischer Tradition durch die Oberschicht Judas.
Ferner besteht noch die Forderung nach sozialer Gerechtigkeit und diese als rechtliche und theologische Konzeption des Bundesbuches herauszufiltern.3.b. G`ttes "Ort" - Das Bundesbuch als G`ttesrede
3.b.aa. Der "Ort" G`ttes als Kompositionselement
Es bestehen drei Orte im Bundesbuch, wo die Handlung G`ttes an einem Ort geschieht. Diese Stellen sind der Schlüssel zum Verständnis G`ttes im Bundesbuch (Ex.20,24; Ex.21,13f.; Ex.23,20ff.): Ort als Altar ersichtlich, Ort als Flucht bei unvorsätzlicher Tötung, Engel bringt Angeredeten zu einem auserwählten Ort.
3.b.bb. Präsenz (Ex. 20,24-26)
Altäre werden dort errichtet, wo sich G`tt selber seinen Namen in Erinnerung erhält. Also eine g`ttliche Offenbarung, die als heilig erscheint. So sind Altäre nicht auf das Belieben der Menschen zurückzuführen, sondern auf Kultlegenden, welche die Präsenz G´ttes an solch einem Ort ausmacht. Damit bringt G´tt selber seinen Namen an einem solchen Ort in Erinnerung.
Der Sinn der Formulirung erschliesst sich aus dem Untergang des Nordreiches, denn an vielen anderen Orten wurden Götter verehrt. Inhalt der Selbstverkündung hat im Bundesbuch eine entscheidende Gestalt, denn sie ist in der Ich-Rede konzipiert.3.b.cc. Asyl (Ex. 21,13f.)
Bei Tötungsdelikten liegt eine Differenzierung zwischen vorsätzlicher und unvorsätzlicher Tötung vor. Der "unfreiwillige Mord" wird auf G´ttes Hand zurückgeführt, so dass der Täter Schutz an dem Ort G´ttes suchen kann. Jedoch wird ein Recht auf eine solche Flucht durch ein Gericht entschieden. Somit soll der Schutz der öffentlichen Gremien vor Blutrache gegeben
sein.
In den altorientalischen Gesetzen gibt es keine Differenzierung zwischen vorsätzlicher und unvorsätzlicher Tötung. Parallele können nur in der griechischen Gesetzgebung von Dragon im 7.Jhr.v.u.Z. gefunden werden, wobei eine Flucht ins Ausland die Rechtsfolge war.
Ansonsten redet die Norm von "Du", welches die Instanz meint, die über den Täter entscheidet.3.b.dd. Begleitung (Ex. 23, 20ff.)
Der Angeredete wird durch G´ttes Bote, eine Art Engel, an den Ort ,den G´tt bestimmt hat, gebracht, hier wahrscheinlich der Tempel in Jerusalem. Das Gebot der Alleinverehrung G´ttes hat hier einen Nachtragscharakter, denn im Juda des ausgehenden 8 Jhr.v.u.Z. bestehen die Völker mit anderen Göttern nicht mehr, wie im Nordreich des 9 Jhr.v.u.Z. .
3.c. "Ich bin gnädig" (Ex.22, 26) - das Recht des Barmherzigen
Der Block Ex.22, 20-23, 12 stellt ein Gegengewicht zu den Mischpatim dar, weil Sozialbestimmungen für Fremde, Arme und das Gerichtswesen behandelt werden. Dabei stellt sich die Frage, ob es sich um Recht oder Ethik handelt, welches diese Barmherzigkeit charakterisiert.
3.c.aa. Fremde-literarischer Rahmen und inhaltlicher Maßstab
Das Fremdenthema bildet eine Rahmenstellung im inneren Ring mit den todesrechtlichen Bestimmungen. Das theologische Gewicht der Fremden liegt bei den Stammvätern Israels und den Israeliten in Ägypten.
Das Fremdenthema ist sehr hilfreich, um einen historischen Ort zu erkennen. Durch den Untergang des Nordreiches 722 v.u.Z. gab es viele Flüchtlinge. Fremd wurde man durch Hungersnot oder durch Kriege. Somit ist die Entstehung dieser Normen an das Ende des 8. Jhr.v.u.Z. oder an den Beginn des
7. Jhr.v.u.Z. anzusetzen.3.c.bb. Arme - der Anfang des Wirtschaftsrechts
Die Gesetze des Wirtschaftsrechts setzen am Kern der sozialen Abhängigkeit, also dem Schuldenwesen, an. Arme sind meist verschuldete Kleinbauern, die auf dem Weg sind versklavt zu werden.
Hier durchbrechen die Gesetze G´ttes die traditionellen Formen der Wirtschaft, wo sie zur Ausbeutung und Sklaverei führen würden. G´tt wendet sich den Armen und Entrechteten zu und gibt ihnen das Recht auf eine Leihe ohne Zins- und Pfandrecht (Ex.22.24-26). So sind die Armen in besonderer Weise G´ttes Volk.3.c.cc. Rechtsprechung und Erbarmen (Ex. 23,1-8)
Folgenden Gefahren soll mit diesen Normen vorgebeugt werden:
- Mitleid wegen Feindschaft soll nicht unterbleiben.
- Den Armen sollen ihre Rechte nicht vorenthalten werden.
- Der Richter, der mit "Du" angesprochen wird, soll gerecht urteilen und sich nicht dem Mehrheitsdruck beugen.
- Geld und Gewalt sollen nicht das Recht beherrschen.3.c.dd. Recht oder Ethik ?- Zum Rechtscharakter der Sozialgebote
Das Bundesbuch ist dadurch geprägt, dass die Forderungen G´ttes nach sozialen Ausgleich genauso gewichtet werden, wie die Alleinverehrug G´ttes und die Opfer- und Festtagsregeln.
Fraglich ist es, ob das Bundesbuch tatsächlich Recht war ? Dabei ist anzumerken, dass die Begründung des Bundesbuches nicht auf auf das Recht liegt, sondern auf den Zusammenhalt der zerklufteten israelischen Gemeinschaft.
Es sind keine Sanktionen bei den Sozialbestimmungen ersichtlich. Diese wären aber beim durchsetzen des Rechtes ausschlaggebend. Ferner gab es ungläubige Leute, die sich nicht G´ttesrecht gebeugt haben. So musste es eine religionsneutrale Macht gegeben haben, die das Recht durchsetzte. Dabei haben die Richter eine Verbindung zwischen Recht und Moral hergestellt. Die Basis für Recht und Moral sind sind Regeln und Prinzipien, welche die Bestimmungen des Bundesbuches darstellten.
Die Schutzbestimmungen des Bundesbuches lassen sich mit den Menschenrechten der Gegenwart vergleichen. Die Spanne zwischen Recht und Ethik welches ein entscheidenes Prinzip der Tora ist, ist somit im Bundesbuch gegeben.4. Katastrophenverarbeitung- die Entstehung des Bundesbuches
4.a. Der Vorgang der Kodifikation
Das Bundesbuch ist das älteste Rechtsbuch des Alten Testamentes und bilet die Grundstruktur für die Tora. Die zwei ältesten Rechtstexte, also die Mischpatim und die Alleinverehrung G´ttes, und die sozialen Gesetze sind der Schlüssel für diesen Vorgang.
Die Erschliessung des Bundesbuches geht auf die Kritiken des staatlichen Systems durch die Südreichpropheten zurück. Dadurch erst entwickelten sich die sozialen Bestimmungen des Bundesbuches.
Daneben ist das Bundesbuch G´tteswort und beansprucht seine Autorität. Fraglich ist, welche menschliche Autorität im Namen G´ttes geredet hat. In Frage würden juristische Verfasser kommen, die am Jerusalemer Obergericht als entscheidende Juristen tätig waren. Dieses würde den altorientalischen Sprachgebrauch erklären. Ferner würden Priester und Laien als Verfasser in Frage kommen.
Ein wichtiges Kapitel bei der Entstehung des Bundesbuches stellt die Fremdenthematik dar. Nach dem Fall des Nordreiches und Samarias 722 v.u.Z. gab es viele Flüchtlinge und Fremde. Somit ist die Entstehung des Bundesbuches auf das Ende des
8. Jhr.v.u.Z. oder des Beginns des 7. Jhr.v.u.Z. zurückzuführen.4.b. Kultische Historisierung- die Nachinterpretation
Das Bundesbuch hebt sich vom Deuteronomium in Stil und Inhalt ab. Für das Bundesbuch ist die Ansprache in der zweiten Person singular und plural charakteristisch.
Das Bundesbuch wird zur kultischen Anrede in dem es zum einen die Alleinverehrung G´ttes deutlich macht. Deutlich wird dieses im Abschnitt Ex. 20, 23, der besagt, dass es keine goldenen und silbernen Götterbilder geben soll. Zum anderen wird die kultische Anrede durch die Sozialbestimmungen untermauert. Die Armen unterstehen G´ttes Schutz, denn das Nehmen von Zinsen verhinderte den Zugang zum Heiligtum. Somit garantierte der g´ttliche Name und seine Präsenz am Heiligtum für das Zinsverbot.
Im Endeffekt wird das Bundesbuch als geltendes Recht gesehen. Dies geschieht jedoch nur durch die Historisierung des Bundesbuches, welches sich aber erst im Deuteronomium zeigt.